Die Sache mit dem Urheberrecht
12. August 2008 von admin
Ich lese in letzter Zeit in Internetforen über das Fotografieren immer öfter Berichte, in denen es um Verstöße gegen das Urheberrecht geht. Mittlerweile haben sich manche Rechtsanwaltskanzleien auf derartige Fälle spezialisiert und verdienen ganz gut damit.
In diesem Artikel gehe ich nur auf das Urheberrecht in Bezug auf digitale Fotoaufnahmen ein. Gleich vorweg: ich bin kein Jurist und die folgenden Anmerkungen sind nur als Hilfestellung und nicht als rechtsverbindliche Auskunft zu verstehen.
Was ist im Urheberrechtsgesetzt geregelt?
Das Urheberrechtsgesetzt besagt, dass der Ersteller eines (digitalen) Bildes dessen Urheber ist. Als Urheber hat er im Prinzip das Bestimmungsrecht, in welcher Form das Bild verwendet werden darf. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen und es ist auch nicht übertragbar. Im Falle des Todes geht es an die gesetzlichen Erben über. Der Urheber eines Fotos kann anderen maximal ein Nutzungsrecht einräumen.
Wann verstoße ich gegen das Urheberrechtsgesetz?
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt dann vor, wenn jemand ein (digitales) Bild, für das er weder Urheber ist noch entsprechende Nutzungsrechte hat, ohne Zustimmung des Urhebers in irgend einer Weise veröffentlicht. Das kann sowohl in Druckform (Zeitungen, Zeitschriften, …) als auch in elektronischer Form (hauptsächlich im Internet) sein. Verstoße gegen das Urheberrechtsgesetz sind gerade jetzt, wo einerseits fast jeder Verein eine Homepage betreibt bzw. eine Zeitung herausgibt, und andererseits wo es im Internet eine wahre Flut von Bildern gibt, gang und gäbe. Es ist ja ganz einfach: irgendwo finde ich ein passendes Bild, lade es mir herunter und verwende es. Vielen ist nicht einmal bewusst, dass dieses Vorgehen nicht in Ordnung ist.
Was tun als Geschädigter?
Finden Sie in einer Zeitung oder irgendwo im Internet ein Bild, dessen Urheben Sie sind und das ohne Ihre Einwillungung dort veröffentlicht wurde, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Abmahnung der Person, die für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Wurde das Bild im Internet veröffentlicht, können Sie verlangen, dass das Bild unverzüglich entfernt wird.
- Bei einer Verwendung im kommerziellen Bereich können Sie Schadenersatz verlangen.
Wie schon oben erwähnt, haben sich einige Rechtsanwälte auf derartige Abmahnungen spezialisiert. Derartige Benachrichtigungen sind dann immer mit einem saftigen Anwaltshonorar verbunden. Ich würde nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. In einem freundlichen, aber in der Sache bestimmten Mail würde ich den Verantwortlichen einmal auf den Verstoß hinweisen. Wurde das Bild kommerziell verwendet, würde ich einen “Deal” anbieten, der entsprechenden Person aber auch mitteilen, welche gesetzlichen Möglichkeiten mir offen stehen, wenn keine Einigung im Guten erzielt wird. Jeder halbwegs vernünftige Mensch wird auf ein derartiges Schreiben eingehen. Wenn nicht, kann man immer noch weitere Schritte in Erwägung ziehen.
Tipps für die Betreiber von Homepages bzw. Herausgeber von Zeitungen
Um erst gar nicht Probleme mit dem Urheberrechtsgesetz zu bekommen, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Verwenden Sie keine Bilder, wenn Sie nicht der Urheber sind und wenn Sie nicht die entsprechenden Nutzungsrechte haben.
- Wenn Sie im Internet ein passendes Bild finden, nehmen Sie - am besten per Mail - Kontakt mit dem Urheber auf und fragen Sie ihn, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Verwenden Sie das Bild nur mit einer expliziten Erlaubnis und nur für den Zweck, für den die Anfrage erfolgte. Wenn Sie z. B. für die Verwendung in einem Internet-Artiken anfragen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie das Bild beispielsweise auch für eine Zeitung verwenden dürfen.